Barrierefreiheit nach dem BFSG

Die VRS Media Plattform wird schrittweise im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) überarbeitet. Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – eine möglichst zugängliche Nutzung unserer Online-Dienste zu ermöglichen.

Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Dienstleistungen, bis zum 28. Juni 2025 eine barrierefreie Gestaltung nach den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA sicherzustellen.

Aktueller Stand zur Barrierefreiheit des bisherigen Systems

Das bisherige Buchungssystem erfüllt nicht in vollem Umfang die gesetzlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den WCAG 2.1-Richtlinien:

  • Kontrastverhältnisse entsprechen nicht durchgehend den Vorgaben (WCAG 2.1, SC 1.4.3 „Mindestkontrast“)
  • Fokusindikatoren sind nicht durchgehend sichtbar (WCAG 2.1, SC 2.4.7 „Fokus sichtbar“)
  • Bedienelemente sind teilweise nicht programmatisch erkennbar (WCAG 2.1, SC 4.1.2 „Name, Rolle, Wert“)

Wir arbeiten an einer überarbeiteten, barrierefreien Version des Trauerportals.

Rechtlicher Rahmen zur Barrierefreiheit

Da das bisherige Buchungssystem zum Jahresende 2026 außer Betrieb genommen wird, liegt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 14 Abs. 4 BFSG vor. Eine vollständige barrierefreie Nachrüstung ist daher nicht erforderlich.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Kontaktinformationen der Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Rückmeldung zur Barrierefreiheit

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht:

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!