Im Todesfall
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Ab sofort können Sie Ihre Traueranzeigen auf hyperregionaler Ebene verbreiten: direkt in den Wochenblättern der Mediengruppe Oberfranken.
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Wenn ein verstorbener Angehöriger überführt werden muss, wird Ihr Bestatter die Überführung vornehmen.

Heutzutage haben Sie die Möglichkeit, sich den Bestatter individuell und gebietsunabhängig zu suchen.

Die Sterbeurkunde ist eine amtliche Urkunde, die den Tod eines Menschen bestätigt. Als Hinterbliebene sind Sie verpflichtet, sie zu beantragen.

Wenn ein Angehöriger stirbt, können Sie unter bestimmten Umständen Sonderurlaub beantragen.